„Das Startchancen-Programm in Nordrhein-Westfalen zum Erfolg bringen“ ist am 20. August 2024 nach Antrag der FDP-Fraktion das Thema in der schriftlichen Anhörung des Ausschusses für Schule und Bildung NRW. Der Antrag der FDP-Fraktion fordert die Landesregierung auf, das Startchancen-Programm in Nordrhein-Westfalen zügig umzusetzen, damit möglichst viele Schulen schnellstmöglich von dem Programm profitieren können. Darüber hinaus wird eine dauerhafte Neuordnung der Schulfinanzierung angestrebt.
Die Kernpunkte der Stellungnahme der Wübben Stiftung Bildung sind folgende:
Startchancen – ein wichtiger Schritt Richtung Bildungsgerechtigkeit: Die Stiftung begrüßt das Startchancen-Programm, da es ein wichtiger Schritt zur Förderung der Bildungsgerechtigkeit in Deutschland ist. Als besonders positiv wird die klare Fokussierung auf die Stärkung der Basiskompetenzen Rechnen, Lesen und Schreiben sowie die sozial-emotionale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler hervorgehoben.
Bedeutung einer kohärenten Umsetzung des Programms: Die geforderte schnelle Umsetzung des Programms in Nordrhein-Westfalen ist zwar zu begrüßen, gleichzeitig erfordert ein stringent aufgestelltes Programm, die an vorhandenen Strukturen und Erfahrungen im Land anknüpft, eine gute und abgestimmte Vorbereitung, damit die Schulen und am Ende die Schülerinnen und Schüler davon profitieren können.
Notwendigkeit einer Neuordnung der Schulfinanzierung durch bedarfsgerechte Ressourcenzuweisung: Bei aller notwendigen Fokussierung auf die belastetsten Schulen lässt sich die ungleiche Verteilung der Bildungschancen in ganz Deutschland allein mit dem Startchancen-Programm nicht ausgleichen. Der Einsatz für gerechte Bildungschancen verlangt vielmehr einen insgesamt gezielteren Einsatz von Mitteln im Sinne einer bedarfsgerechten Ressourcenzuweisung. Insbesondere an Schulen im Brennpunkt sieht die Stiftung weiterhin erheblichen Bedarf an zusätzlichen finanziellen Mitteln und personeller Unterstützung und setzt sich für ein noch stärkeres Engagement durch die Landesregierung ein.
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Foto: © Landtag NRW/Bernd Schälte
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