Der Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2024 ist am 19. Oktober 2023 Thema im Landtag NRW. In einer dann stattfindenden Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses wird eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2024“ durchgeführt. Als Sachverständige wurden u.a. zahlreiche Verbände, Gewerkschaften, Vertreter der Wissenschaft geladen sowie Dr. Markus Warnke, Geschäftsführer der Wübben Stiftung Bildung. Die Wübben Stiftung Bildung erkennt in ihrer Stellungnahme die notwendige sukzessive Konsolidierung der öffentlichen Haushalte an. Sie mahnt allerdings an, dass die Konsolidierung auf Kosten der Kinder und Jugendlichen im Land langfristig zu wesentlich höheren Ausgaben führen würde. Die Stiftung regt daher an, vorhandene Ressourcen künftig gezielter und effektiver einzusetzen und zu steuern.
Der Fokus sollte dabei auf den in der Stellungnahme beschriebenen folgenden drei Grundsätzen liegen:
Wirkungsorientierte Haushaltsplanung
Aus Sicht der Wübben Stiftung Bildung sollte sich die Landesregierung noch stärker dafür einsetzen, die Wirkung der eingesetzten Haushaltsmittel im Bildungsbereich systematisch und kontinuierlich zu prüfen und zu verbessern. Dabei soll insbesondere untersucht werden, welche Ziele mit einer Maßnahme verfolgt werden, inwieweit diese Ziele erreicht werden und inwieweit dies wirtschaftlich erfolgt. Die Wübben Stiftung Bildung schlägt konkret vor, eine evidenzbasierte Bewertung von (erfolgreichen und erfolglosen) Maßnahmen und Projekten im Bildungsbereich vorzunehmen und entsprechende Konsequenzen für die Haushaltsplanung zu ziehen.
Die Studienlage zur Situation von Schulen im Brennpunkt weist darauf hin, dass dort deutlich mehr Ressourcen notwendig sind, um den stetig steigenden Herausforderungen zu begegnen (z.B. Böttcher et al., 2022; Wübben Stiftung Bildung, 2023a; Weishaupt, 2022). Dies wird im aktuellen Haushaltsplan nicht ausreichend abgebildet.
Datengestützte und bedarfsgerechte Ressourcensteuerung
Im aktuellen Koalitionsvertrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalens findet man den Anspruch „Wir stärken gezielt die Schulen, die vor den größten Herausforderungen stehen. Wir werden die Schulen mit den notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen ausstatten. Zusätzliche Mittel werden wir nach dem Grundsatz, Ungleiches ungleich zu behandeln, effektiv und bedarfsgerecht nach einem schulscharfen Sozialindex bereitstellen“ (Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen 2022-2027, S. 56). Diese Bestrebungen der Landesregierung, Ressourcen im Schulwesen stärker bedarfsgerecht und schulscharf mithilfe eines Sozialindex zu steuern, begrüßt die Wübben Stiftung Bildung ausdrücklich. Gerade an Schulen mit besonderen Herausforderungen werden Unterstützungsangebote, ausreichend viel qualifiziertes Personal und finanzielle Mittel benötigt, um sich für das Lernen der Schülerinnen und Schüler, die oftmals mit schlechteren Startchancen ausgestattet sind, einzusetzen.
Die aktuelle Verwendung des Sozialindex wird jedoch kritisch hinterfragt. Dem Grundsatz „Ungleiches ungleich behandeln“ (Möller & Bellenberg, 2017) werden die im Haushaltsentwurf eingeplanten Ausgaben nicht gerecht. Insgesamt bleibt im Haushaltsplan intransparent, welche Stellen und sonstige Ressourcen zur Verteilung nach dem Sozialindex zur Verfügung stehen.
Der neu konzipierten Sozialindex sollte transparenter und umfassender zur Ressourcensteuerung verwendet werden, um so einen wesentlichen Beitrag zur Chancengerechtigkeit im Land leisten zu können. Hierfür liegen gute Beispiele aus anderen Bundesländern vor (z.B. Hamburg).
Umverteilung der Ausgaben zwischen den Einzelplänen und Titelgruppen
Um Ressourcen effektiv(er) einzusetzen, wären flexible und zielorientierte Formen der Umverteilung bzw. Deckung zwischen Einzelplänen und Kapiteln der bildungsbezogenen Häuser empfehlenswert. So könnten beispielsweise Maßnahmen, die in der Haushaltsplanung unterschiedlicher Einzelpläne eine Rolle spielen, gemeinsam betrachtet werden. Im Zusammenhang der Unterstützung von Schulen im Brennpunkt wäre eine solche gemeinsame Betrachtung etwa im Kontext der Ausgaben zur Unterstützung der Familiengrundschulzentren in Nordrhein-Westfalen (siehe Kapitel 05 300, Titelgruppe 82 und Kapitel 07 040, Titelgruppe 70) denkbar. Familiengrundschulzentren, die die Landesregierung laut Koalitionsvertrag stärken will (Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen 2022-2027), bilden sozialräumliche Knotenpunkte und stellen eine Anlaufstelle für Familien, fördern den weiteren Ausbau eines multi-professionellen Netzwerks zur Unterstützung von Familien im Quartier und bündeln verschiedene, insbesondere präventive Angebote an der Grundschule (Hackstein, Micheel & Stöbe-Blossey Quelle, 2022). Somit liegt die Maßnahme an der Schnittstelle der Zuständigkeiten der beiden Häuser und wird im günstigen Fall (auch haushalterisch) gemeinsam betrachtet.
Die vollständige Stellungnahme der Wübben Stiftung Bildung finden Sie hier:
Stellungnahme, Wübben Stiftung Bildung, Dr. Markus Warnke
Die Anhörung wird am 19. Oktober 2023 ab 10 Uhr per Livestream auf der Seite des Landtags NRW übertragen.
Foto: © Landtag NRW/Bernd Schälte
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