Wübben Stiftung Bildung als Sachverständige – Anhörung im Landtag NRW zum Ganztag-Rechtsanspruch am 25. Juni 2024 um 14 Uhr

Wübben Stiftung Bildung als Sachverständige – Anhörung im Landtag NRW zum Ganztag-Rechtsanspruch am 25. Juni 2024 um 14 Uhr

Der OGS-Rechtsanspruch ist am 25. Juni 2024 Thema im Landtag NRW. In einer dann stattfindenden Sitzung des Schulausschusses wird eine Anhörung zum Antrag der FDP-Fraktion „Landesregierung lässt Kinder, Eltern, Träger und Kommunen beim OGS-Rechtsanspruch im Regen stehen“ durchgeführt. Als Sachverständige wurden u.a. zahlreiche Verbände, Schulleitungen und Lehrkräfte sowie Dr. Hanna Pfänder, Leiterin des impaktlab der Wübben Stiftung Bildung und Michael John, Transfermanager in der Wübben Stiftung Bildung, geladen. Der Antrag der FDP-Fraktion fordert, dass die Landesregierung bis zum Sommer einen Gesetzesentwurf für ein Landesausführungsgesetz zum Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter vorlegt.

Die Kernpunkte der Stellungsnahme der Wübben Stiftung Bildung sind folgende:

Unterstützung des Antrags: Die Stiftung unterstützt den Antrag, da sie die Notwendigkeit erkennt, durch einen gesetzlichen Rahmen die Qualität der Bildungsangebote an Ganztagsgrundschulen zu sichern und auszubauen. Um den sehr unterschiedlichen Voraussetzungen der Schulen, Sozialräume und Kommunen gerecht zu werden, soll das entsprechende Landesausführungsgesetz unter der Prämisse „Ungleiches ungleich behandeln“ konzeptionelle und verbindliche Orientierungen bieten.

Bedeutung von Ganztag für die Bildungsgerechtigkeit: Der Ganztag bietet ein entscheidendes Potential, um Bildungsgerechtigkeit zu fördern und sozioökonomisch benachteiligte Schülergruppen gezielt zu unterstützen.

Bedeutung der Zusammenarbeit: Die Stiftung hebt die Wichtigkeit der Zusammenarbeit zwischen Schulen, Jugendhilfe und weiteren Bildungsakteuren hervor, um ein hochwertiges Bildungsangebot sicherzustellen.

Familiengrundschulzentren im Kontext ganztägiger Bildung: Ein guter und ganzheitlicher Ganztag muss aus Sicht der Stiftung zwingend den familiären Kontext einbeziehen. Mit den Familiengrundschulzentren begleitet die Wübben Stiftung Bildung seit rund zehn Jahren Bildungs- und Erziehungspartnerschaften an Grundschulen sowie eine gezielte Vernetzung von Schule und Quartier bzw. Schule und Jugendhilfe. Unumgänglich für eine erfolgreiche Weiterentwicklung von Grundschulen hin zu ganzheitlichen Lern-, Entwicklungs- und Beratungssettings für Schülerinnen und Schüler und ihre Familien ist eine langfristige Absicherung der Familiengrundschulzentren in Nordrhein-Westfalen. Sie sollten eng mit dem Ganztag zusammen gedacht und mit den notwendigen Ressourcen hinterlegt sein.

Professionalisierung und Fortbildung: Die Stiftung betont die Notwendigkeit der Professionalisierung und systematischen Fortbildung von multiprofessionellen Teams an Ganztagsgrundschulen.

Die Anhörung wird voraussichtlich im Livestream des Landtags übertragen. Die Stellungnahmen sind hier zu finden.

Foto: © Landtag NRW/Bernd Schälte

Ansprechpartnerin für inhaltliche Fragen:

Wübben Stiftung Bildung

Ansprechpartnerin für die Presse:

Wübben Stiftung Bildung

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